Bestattung Helmut Lechner CoKG
Bahnhofstr. 1, 6112 Wattens

Nachlass-Regelung

In Österreich wird nach jedem Todesfall automatisch vom Gericht ein so genanntes Verlassenschafts-Verfahren eingeleitet. In diesem Verfahren werden alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen abgewickelt und im Erbfall der Besitz an die Erben ordnungsgemäß übertragen.

Für dieses Prozedere wird ein Notar als „Gerichtskommisär“ bestellt und in dieser Funktion agiert er im Sinne des Verstobenen in Hinblick auf seinen Nachlass und unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht.

Wenn der Verstorbene seinen Nachlass nicht testamentarisch geregelt hat, tritt die gesetzliche Erbschaftsfolge in Kraft. Dem Ehepartner steht ein Drittel des Erbes zu, die anderen zwei Drittel gehen an die Kinder. Die Reihenfolge, nach der die anderen Verwandten erbberechtigt sind, ist in Parantelen gegliedert. Zu diesen Verwandten zählen auch uneheliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister, die Großeltern und deren Nachkommen sowie die Urgroßeltern. Sind überhaupt keine Angehörigen vorhanden, erbt der Staat.

Die „Letztwillige Verfügung“ wird immer dann errichtet, wenn der Erblasser mit der gesetzlichen Erbfolgeregelung nicht oder nur teilweise einverstanden ist. Im Testament wird festgehalten, welche Personen zu welchen Teilen als Erben eingesetzt werden. Um die Gültigkeit des „Letzen Willens“ zu gewährleisten, ist es ratsam, einen Notar bei der Erstellung hinzuzufügen oder das Testament dort prüfen zu lassen und im Testamentsregister der Notariatskammer zu hinterlegen.


Es gibt verschiedene Arten zur Festlegung der Hinterlassenschaft:

  • Das eigenhändige Testament
  • Das Nottestament
  • Das mündliche Testament
  • Das fremdhändige Testament
  • Das Vermächtnis
  • Das Gemeinsame Testament

Das Verlassenschaftsverfahren und das Erbrecht sind sehr komplexe und manchmal komplizierte Angelegenheiten. Der Notar kann mit umfangreichen und seriösen Antworten die gewünschte Auskunft geben. Die zuständigen Notare für unsere Region finden Sie unter der Rubrik LINKS.