Bestattung Helmut Lechner CoKG
Bahnhofstr. 1, 6112 Wattens

Bestattungsarten

In unserer Kultur kennt man verschiedene Bestattungsarten. Die geläufigsten sind die Erd- und die Feuerbestattung. Über die Art und Weise der Bestattung entscheiden die Hinterbliebenen, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eigenen Wunsch darüber geäußert hat.

Erdbestattung

Bei der ERDBESTATTUNG ist der Verstorbene in einen Sarg gebettet und in vielen Fällen wird der Sarg vor der eigentlichen Trauerfeier für zwei bis drei Tage aufgebahrt, um der Familie und der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Beisetzung des Sarges erfolgt in den dafür vorgesehen Grabstätten in den Friedhöfen.

Es gibt verschiedenen Grabarten in denen meist auch Urnen beigesetzt werden können. Bei der Erdbestattung ist vor allem die Ruhefrist zu beachten, welche – wie viele anderen Dinge in diesem Zusammenhang – in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt ist.

Feuerbestattung

Bei der FEUERBESTATTUNG gibt es zwei Möglichkeiten der Verabschiedung. Wunschgemäß kann der Verstorbene im Sarg aufgebahrt werden und die Überführung in das Krematorium erfolgt erst nach der Verabschiedungsfeier. Die Urne wird dann meist nur im engsten Familienkreis in den dafür vorgesehen Grabstätten beigesetzt. Es ist auch möglich, den Verstorbenen mit dem Sarg vom Todesort direkt zur Einäscherung zu überführen und die Aufbahrung und Trauerfeier mit der Urne vorzunehmen. Gesetzlich besteht auch die Option, die Urne im eigenen Garten beizusetzen. Über die Voraussetzungen informiert Sie der Bestatter, er übernimmt auch die Antragsstellung und den bürokratischen Weg.
Mehr über den genauen Vorgang der Einäscherung erfahren Sie auf unserer KREMATORIUMS-WEBSEITE.


Weitere Bestattungsarten:

  • Seeurnenbestattung
  • Diamantbestattung